Klare Regeln. Transparent erklärt.
Hier finden Sie die wichtigsten Bedingungen für kostenfreie Erstprüfung, verbindliche Tarifoptimierung, Honorar, Widerruf und Umsetzung – verständlich und übersichtlich zusammengefasst.
Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem PKV Kompetenzzentrum Deutschland, Inhaber Thadäus Borowitza, Viktoriastr. 3b, 86150 Augsburg, und Kunden über die Analyse und Optimierung bestehender privater Krankenversicherungsverträge.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere der verbindliche Optimierungsauftrag und die Honorarvereinbarung, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie im Einzelfall abweichende Regelungen enthalten.
Gegenstand der Leistungen
Gegenstand der Tätigkeit ist die Prüfung und Optimierung einer bestehenden privaten Krankenversicherung, insbesondere innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaft.
Eine bestimmte Beitragsersparnis, ein bestimmter Zieltarif oder die Annahme einer Tarifumstellung durch den Versicherer werden nicht garantiert.
Anfrage und erste Analyse bleiben kostenfrei
Die Kontaktaufnahme, die erste Sichtung der Ausgangssituation und die unverbindliche Erstprüfung lösen für sich allein keine Vergütung aus.
Aus einer Anfrage, einem Erstgespräch oder der bloßen Übermittlung von Unterlagen entsteht noch keine Verpflichtung zur kostenpflichtigen Umsetzung.
Verbindlicher Optimierungsauftrag
Eine kostenpflichtige Optimierungsleistung beginnt erst, wenn der Kunde das PKV Kompetenzzentrum Deutschland ausdrücklich mit der individuellen Tarifoptimierung beauftragt und die hierfür geltenden Vertrags- und Honorarbedingungen akzeptiert hat.
Nach der Beauftragung können konkrete Tarifinformationen eingeholt, Tarifalternativen geprüft und eine persönliche Zieltarifempfehlung ausgearbeitet werden.
Honorar bei erfolgreicher Tarifoptimierung
Bei erfolgreicher Umsetzung entspricht das einmalige Honorar grundsätzlich der tatsächlich erzielten jährlichen Beitragsersparnis. Die Berechnungsformel lautet: tatsächliche monatliche Beitragsersparnis × 12.
Es wird gemäß § 4 Nr. 11 UStG keine Mehrwertsteuer berechnet. Eine zusätzliche Vergütung für die kostenfreie Erstprüfung wird nicht erhoben.
Teilvergütung bei Abbruch nach fertiger Tarifausarbeitung
Hat der Kunde den verbindlichen Optimierungsauftrag erteilt und wurde ein konkret umsetzbarer Zieltarif beziehungsweise eine konkrete Tarifempfehlung mit nachvollziehbarer Beitragsersparnis ausgearbeitet und mitgeteilt, gilt die fachliche Ausarbeitung als im Wesentlichen erbracht.
Entscheidet sich der Kunde danach aus Gründen, die nicht vom PKV Kompetenzzentrum Deutschland zu vertreten sind, gegen die weitere Umsetzung, beträgt die Vergütung für die bis dahin erbrachte Optimierungsleistung 50 % des für die erfolgreiche Umsetzung vereinbarten Honorars.
Wird die konkret ausgearbeitete Tarifoptimierung später doch umgesetzt, wird eine bereits gezahlte Teilvergütung auf das volle Honorar angerechnet. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Fälligkeit und Zahlung
Die jeweilige Vergütung wird nach Eintritt der in der Honorarvereinbarung beschriebenen Voraussetzungen in Rechnung gestellt. Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.
Die Abrechnung enthält die maßgebliche Berechnungsgrundlage, damit der Kunde die Höhe nachvollziehen kann.
Keine Vertragsänderung ohne Zustimmung
Das PKV Kompetenzzentrum Deutschland nimmt keine Tarif- oder Vertragsänderung ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden vor.
Die Beauftragung der Analyse oder Optimierungsleistung allein ersetzt nicht die erforderliche Zustimmung zu einer konkreten Vertragsänderung.
Sie sehen beide Varianten getrennt und verständlich.
Je nachdem, ob die Bearbeitung sofort beginnen soll oder erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, gelten unterschiedliche Abläufe. Öffnen Sie die passende Variante.
Sofortiger Leistungsbeginn
Die Bearbeitung beginnt auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist. Die gesetzlichen Folgen für bereits erbrachte Leistungen werden transparent erläutert.
Details zum sofortigen Beginn Variante 2Regulärer Start nach 14 Tagen
Die kostenpflichtige Optimierungsleistung beginnt erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Bis dahin erfolgt kein vorzeitiger Leistungsbeginn.
Details zum regulären BeginnMitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Bearbeitung erforderlichen und ihm verfügbaren Informationen und Unterlagen vollständig und zutreffend zur Verfügung.
Verzögerungen, die auf fehlenden oder unzutreffenden Angaben beruhen, können die Bearbeitungszeit beeinflussen.
Kommunikation und Dokumentation
Die Kommunikation kann je nach vereinbartem Prozess per E-Mail, Telefon sowie über Kunden- oder Interessentenbereiche erfolgen.
Wesentliche Entscheidungen und Freigaben können zum Nachweis des Bearbeitungsstands dokumentiert werden.
Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Für Entscheidungen des Versicherers, von diesem bereitgestellte Tarifdaten oder Änderungen außerhalb des Einflussbereichs des PKV Kompetenzzentrum Deutschland wird keine eigenständige Garantie übernommen.
Datenschutz und vertrauliche Unterlagen
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den veröffentlichten Datenschutzhinweisen verarbeitet.
Gesundheitsdaten und andere besonders sensible Unterlagen sollen nur über die dafür vorgesehenen geschützten Übermittlungswege bereitgestellt werden. Soweit für die Bearbeitung eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese vor der entsprechenden Verarbeitung eingeholt.
Vertragsdauer und Beendigung
Ein Auftrag zur individuellen Tarifoptimierung ist grundsätzlich auf die Bearbeitung des konkret beauftragten Vorgangs gerichtet und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Gesetzliche Rechte zur Kündigung, zum Widerruf oder zur sonstigen Beendigung bleiben unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und hierfür vereinbarte Vergütungsfolgen richten sich nach dem Vertrag, diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Informationen zu außergerichtlichen Schlichtungsstellen finden Sie in unserer Erstinformation. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz.
Stand: September 2026