Widerruf · Variante 2
Regulärer Start nach Ablauf von 14 Tagen.
Wenn Sie keinen vorzeitigen Leistungsbeginn wünschen und Ihnen eine 14-tägige gesetzliche Widerrufsfrist zusteht, beginnt die kostenpflichtige Optimierungsleistung erst nach deren Ablauf.
Einfacher Ablauf: Bis zum Ablauf der maßgeblichen Widerrufsfrist wird mit der kostenpflichtigen Optimierungsleistung nicht vorzeitig begonnen.
Keine gesonderte Sofortstart-Erklärung
Sie müssen keine Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn abgeben. Der Auftrag bleibt bis zum vorgesehenen Startzeitpunkt ohne vorzeitige kostenpflichtige Bearbeitung.
Start nach Fristablauf
Nach Ablauf der maßgeblichen 14-tägigen Widerrufsfrist kann die beauftragte Tarifoptimierung regulär beginnen.
Kostenfreie Erstprüfung bleibt möglich
Die unverbindliche Erstprüfung, Kontaktaufnahme und erste Sichtung bleiben nach dem vereinbarten Modell kostenfrei.
Umsetzung weiterhin nur mit Zustimmung
Auch nach Beginn der Optimierungsleistung erfolgt keine konkrete Tarif- oder Vertragsänderung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
