Sofortiger Leistungsbeginn auf ausdrücklichen Wunsch.
Wenn Sie möchten, dass die beauftragte Optimierungsleistung bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnt, ist dafür eine ausdrückliche Erklärung erforderlich.
Was Sie ausdrücklich erklären
Sie verlangen ausdrücklich, dass das PKV Kompetenzzentrum Deutschland bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der beauftragten Optimierungsleistung beginnt.
Was danach passieren kann
Bis zu einem wirksamen Widerruf können bereits Leistungen erbracht worden sein. Für diese können – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – gesetzliche Wertersatzfolgen entstehen.
Kein automatischer Tarifwechsel
Auch bei sofortigem Leistungsbeginn erfolgt keine Vertrags- oder Tarifänderung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung zur konkreten Umsetzung.
Dokumentation
Der Wunsch nach vorzeitigem Leistungsbeginn wird gesondert dokumentiert, damit Zeitpunkt und Inhalt Ihrer Erklärung nachvollziehbar bleiben.
