Widerruf · Variante 1

Sofortiger Leistungsbeginn auf ausdrücklichen Wunsch.

Wenn Sie möchten, dass die beauftragte Optimierungsleistung bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnt, ist dafür eine ausdrückliche Erklärung erforderlich.

Wichtig: Ein bestehendes Widerrufsrecht entfällt nicht allein dadurch, dass Sie einen sofortigen Beginn wünschen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen Folgen für bereits erbrachte Leistungen bleiben maßgeblich.

Was Sie ausdrücklich erklären

Sie verlangen ausdrücklich, dass das PKV Kompetenzzentrum Deutschland bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der beauftragten Optimierungsleistung beginnt.

Was danach passieren kann

Bis zu einem wirksamen Widerruf können bereits Leistungen erbracht worden sein. Für diese können – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – gesetzliche Wertersatzfolgen entstehen.

Kein automatischer Tarifwechsel

Auch bei sofortigem Leistungsbeginn erfolgt keine Vertrags- oder Tarifänderung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung zur konkreten Umsetzung.

Dokumentation

Der Wunsch nach vorzeitigem Leistungsbeginn wird gesondert dokumentiert, damit Zeitpunkt und Inhalt Ihrer Erklärung nachvollziehbar bleiben.

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