Vorerkrankungen und interner Tarifwechsel
Ein interner Tarifwechsel findet innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung statt. Nach § 204 VVG kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass der Versicherer Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung prüft. Das ist etwas anderes als der Abschluss eines neuen Vertrags bei einer anderen Gesellschaft.
Die vorhandene Krankengeschichte bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Wechsel ausgeschlossen ist. Zunächst muss geprüft werden, welche Leistungen im bisherigen Tarif versichert sind und welche Leistungen der gewünschte Zieltarif enthält.
Wann ein Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist
Enthält der Zieltarif keine zusätzlichen Leistungen gegenüber dem bisherigen Schutz, ist für den internen Wechsel grundsätzlich keine neue Gesundheitsprüfung wegen bereits versicherter Leistungen vorgesehen. Bestehende Rechte und Alterungsrückstellungen werden innerhalb der Gesellschaft berücksichtigt.
Wichtig ist ein sauberer Leistungsvergleich. Ähnliche Tarifnamen oder ein niedrigerer Beitrag reichen nicht aus. Ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, Hilfsmittel, Psychotherapie, Gebührenordnung, Selbstbeteiligung und weitere Vertragsbedingungen müssen einzeln gegenübergestellt werden.
Weiterführend: Interner Tarifwechsel und Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Was bei Mehrleistungen gilt
Bietet der Zieltarif in einzelnen Bereichen mehr als der bisherige Tarif, darf der Versicherer diese Mehrleistungen gesondert beurteilen. Für den zusätzlichen Schutz können ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder eine Gesundheitsprüfung in Betracht kommen. Das betrifft nicht automatisch den gesamten Vertrag.
Versicherte können unter Umständen auf die betreffende Mehrleistung verzichten und dadurch einen Wechsel in den übrigen gleichartigen Schutz ermöglichen. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von der konkreten Tarifkombination ab und sollte vor einer Erklärung schriftlich geklärt werden.
So gehen Versicherte kontrolliert vor
Ausgangspunkt sind der aktuelle Versicherungsschein, die Tarifbedingungen und eine vollständige Gegenüberstellung der angebotenen Alternativen. Gesundheitsfragen sollten nur beantwortet werden, wenn klar bezeichnet ist, welche konkrete Mehrleistung geprüft wird.
Eine fachliche Prüfung dokumentiert deshalb erst den vorhandenen Schutz, markiert Mehr- und Minderleistungen und bewertet anschließend Beitrag, Selbstbeteiligung und langfristige Folgen. Eine Umstellung erfolgt erst nach persönlicher Besprechung und ausdrücklicher Zustimmung.
Wichtige Prüfpunkte
- bisherigen und gewünschten Versicherungsschutz vollständig vergleichen
- Gesundheitsfragen nur bezogen auf klar benannte Mehrleistungen beantworten
- Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse schriftlich dokumentieren
- keine vorschnelle Reduzierung wichtiger Leistungen akzeptieren
Fazit
Vorerkrankungen schließen einen internen PKV-Tarifwechsel nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist, ob der Zieltarif gleichartige Leistungen bietet oder zusätzliche Mehrleistungen enthält. Entscheidend ist eine vollständige Prüfung des bestehenden Vertrags und der konkreten Alternative. Beitrag, Leistung, Selbstbeteiligung und langfristige Folgen gehören immer zusammen.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.
Häufige Fragen
Verhindern Vorerkrankungen jeden Tarifwechsel?
Nein. Beim internen Tarifwechsel kommt es vor allem darauf an, ob der Zieltarif zusätzliche Leistungen enthält. Gleichartige bereits versicherte Leistungen sind anders zu behandeln als neu hinzukommender Schutz.
Darf der Versicherer Gesundheitsfragen stellen?
Bei zusätzlichen Mehrleistungen kann eine Risikoprüfung zulässig sein. Vor der Beantwortung sollte klar sein, welche konkrete Mehrleistung betroffen ist.
Bleiben Alterungsrückstellungen erhalten?
Beim internen Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft werden die erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
Sollte ich auf Mehrleistungen verzichten?
Das kann eine Möglichkeit sein, ist aber keine pauschale Empfehlung. Zuerst müssen Nutzen, Leistungsumfang und langfristige Folgen geprüft werden.