Zurück zum PKV-Magazin
Gesundheitsprüfung beim PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG

Gesundheitsprüfung beim PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG

§ 204 VVG 10 Min. Lesezeit Aktualisiert 2026

Beim internen Tarifwechsel ist nicht automatisch eine vollständige neue Gesundheitsprüfung zulässig. Entscheidend ist, ob der Zieltarif gegenüber dem bisherigen Vertrag echte Mehrleistungen enthält.

Keine pauschale neue Gesundheitsprüfung

§ 204 VVG unterscheidet zwischen dem Wechsel in gleichartigen Versicherungsschutz und zusätzlichen Leistungen des Zieltarifs. Für den bereits versicherten gleichartigen Schutz darf die Situation nicht wie ein vollständiger Neuabschluss behandelt werden.

Deshalb sollte eine Gesundheitsprüfung nie pauschal akzeptiert werden. Zuerst muss der Versicherer oder die fachliche Gegenüberstellung zeigen, welcher konkrete Leistungsbereich im Zieltarif über den bisherigen Schutz hinausgeht.

Was eine Mehrleistung sein kann

Mehrleistungen können beispielsweise höhere Erstattungssätze, erweiterte Hilfsmittelkataloge, bessere stationäre Wahlleistungen, höhere Zahnersatzleistungen oder zusätzliche Leistungsbereiche sein. Ob tatsächlich eine Mehrleistung vorliegt, ergibt sich nicht aus dem Tarifnamen, sondern aus den Vertragsbedingungen.

Gleichzeitig kann ein Zieltarif an anderer Stelle schlechtere Leistungen enthalten. Deshalb genügt es nicht, nur einzelne Vorteile herauszugreifen. Benötigt wird eine vollständige Mehr-/Minderleistungsanalyse.

Weiterführend: Interner Tarifwechsel und Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Risikozuschlag, Ausschluss oder Verzicht

Für eine echte Mehrleistung kann der Versicherer einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Versicherte können gegebenenfalls auf die Mehrleistung verzichten. Welche Variante angeboten wird und wie sie formuliert ist, muss schriftlich nachvollziehbar sein.

Ein Leistungsausschluss sollte besonders vorsichtig geprüft werden, weil er den Schutz in einem konkreten Bereich dauerhaft begrenzen kann. Auch ein Risikozuschlag muss in die Gesamtberechnung des Zieltarifs einbezogen werden.

So wird die Gesundheitsprüfung vorbereitet

Vor Gesundheitsangaben werden Alt- und Zieltarif gegenübergestellt. Erst danach lässt sich bestimmen, welche Fragen für welche Mehrleistung relevant sein können. Antworten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein; unklare oder zu weit gefasste Fragen sollten vorab geklärt werden.

Die Entscheidung sollte Beitrag, Selbstbeteiligung, Mehrleistungen, Minderleistungen und mögliche Zuschläge gemeinsam betrachten. Der günstigste Ausgangsbeitrag ist nicht automatisch die langfristig beste Lösung.

Wichtige Prüfpunkte

  • Mehrleistung konkret benennen lassen
  • Alt- und Zieltarif vollständig vergleichen
  • Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten
  • Zuschlag, Ausschluss und Mehrleistungsverzicht gegeneinander abwägen

Fazit

Beim internen Tarifwechsel ist nicht automatisch eine vollständige neue Gesundheitsprüfung zulässig. Entscheidend ist, ob der Zieltarif gegenüber dem bisherigen Vertrag echte Mehrleistungen enthält. Entscheidend ist eine vollständige Prüfung des bestehenden Vertrags und der konkreten Alternative. Beitrag, Leistung, Selbstbeteiligung und langfristige Folgen gehören immer zusammen.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.

Häufige Fragen

Ist bei jedem internen Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung nötig?

Nein. Maßgeblich ist, ob der Zieltarif zusätzliche Leistungen enthält. Für gleichartigen bereits bestehenden Schutz ist eine vollständige Neuprüfung nicht automatisch vorgesehen.

Was gilt als Mehrleistung?

Entscheidend sind die Vertragsbedingungen. Ein höherer Erstattungssatz oder ein zusätzlicher Leistungsbereich kann eine Mehrleistung sein.

Kann ich die Mehrleistung ablehnen?

Ein Verzicht kann möglich sein. Ob er fachlich sinnvoll ist und wie er vertraglich umgesetzt wird, muss im Einzelfall geprüft werden.

Was passiert bei falschen Gesundheitsangaben?

Unvollständige oder falsche Angaben können erhebliche rechtliche Folgen haben. Gesundheitsfragen sollten deshalb sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Spezialbeiträge

PKV verstehen - die wichtigsten Themen