Was regelt § 207 VVG?
Endet die Rolle des bisherigen Versicherungsnehmers durch Tod oder Kündigung, soll der Schutz der versicherten Personen nicht automatisch verloren gehen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Fortsetzungsrecht nach Tod des Versicherungsnehmers
- Benennung eines künftigen Versicherungsnehmers
- Grundsätzliche Erklärungsfrist von zwei Monaten
- Schutz bei Kündigung einzelner versicherter Personen
- Fortsetzung aus Gruppenverträgen in eine Einzelversicherung
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die Vorschrift sichert die Kontinuität des Krankenversicherungßchutzes und bewahrt erworbene Rechte sowie gegebenenfalls Alterungsrückstellungen.