Was regelt § 206 VVG?
Langfristiger Krankenversicherungßchutz darf nicht ohne Weiteres durch den Versicherer beendet werden. Paragraph 206 VVG enthält weitreichende Kündigungsverbote.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Kündigungsverbot bei pflichterfüllender Krankheitskostenversicherung
- Außchluß der ordentlichen Kündigung bei substitutivem Schutz
- Schutz der privaten Pflegekrankenversicherung
- Besonderheiten bei Krankentagegeld in den ersten Vertragsjahren
- Außerordentliche Rechte nur unter engen Voraussetzungen
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die Vorschrift stärkt den Bestandßchutz und verhindert, dass Versicherte ihren zentralen Krankenversicherungßchutz durch eine ordentliche Kündigung verlieren.