Was regelt § 205 VVG?
Eine PKV-Kündigung kann weitreichende Folgen haben. Paragraph 205 VVG bestimmt Fristen, Sonderrechte und den erforderlichen Nachweis eines nahtlosen Anschlußversicherungßchutzes.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
- Grundsätzliche Dreimonatsfrist
- Beschränkung auf einzelne Personen oder Tarife möglich
- Sonderkündigung bei Eintritt gesetzlicher Versicherungspflicht
- Wirksamkeit vielfach erst mit Nachweis des neün Schutzes
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Das Gesetz schützt vor unbeabsichtigten Versicherungslücken. Eine Kündigung sollte erst erklärt werden, wenn der neü Schutz rechtßicher feststeht.