Was regelt § 204 VVG?
Die Vorschrift schafft die gesetzliche Grundlage für einen Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens. Privatversicherte müssen ihre Gesellschaft nicht verlassen, um einen anderen Tarif zu prüfen. Stattdessen können sie verlangen, dass geeignete Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Rechte im Überblick
- Prüfung eines Tarifwechsels innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaft
- Anrechnung der aus dem bestehenden Vertrag erworbenen Rechte
- Anrechnung der gebildeten Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Vorgaben
- Keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichartige oder geringere Leistungen
- Gesonderte Prüfung nur für zusätzliche oder höhere Leistungen
Warum die genaue Tarifprüfung entscheidend ist
Ein niedrigerer Beitrag allein ist noch kein ausreichendes Entscheidungskriterium. Ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, Selbstbeteiligungen, Gebührenordnungen, Hilfsmittelregelungen und weitere Vertragsbestandteile müssen vollständig miteinander verglichen werden.