Was regelt § 203 VVG?
Beitragsanpaßungen greifen in bestehende Versicherungsverhältniße ein. Paragraph 203 VVG stellt dafür gesetzliche Voraussetzungen und Wirksamkeitsregeln auf.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Kalkulation nach den gesetzlichen Rechnungsgrundlagen
- Prüfung und Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders
- Mögliche Anpaßung von Prämien und festgelegten Selbstbehalten
- Anpaßung von Bedingungen bei veränderten Verhältnißen
- Wirksamkeit grundsätzlich zu Beginn des zweiten Folgemonats
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Eine Beitragsanpaßung ist nicht frei gestaltbar. Sie muss auf den gesetzlichen und versicherungsmathematischen Voraussetzungen beruhen.