Was regelt § 202 VVG?
Wenn ein Versicherer medizinische Unterlagen oder Gutachten zur Beurteilung seiner Leistungspflicht einholt, bestehen gesetzliche Transparenzrechte.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Auskunft über eingeholte Gutachten und Stellungnahmen
- Einsichtsrecht der betroffenen Person
- Mögliche Weitergabe an einen benannten Arzt oder Rechtsanwalt
- Schutz bei erheblichen therapeutischen Gründen
- Erstattung veranlaßter Schadensermittlungskosten
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die Vorschrift stärkt die Nachvollziehbarkeit von Leistungsentscheidungen und ermöglicht eine fachliche Überprüfung.