Was regelt § 200 VVG?
Die private Krankenversicherung soll entstandene Aufwendungen im vereinbarten Umfang ausgleichen, aber keine ungerechtfertigte Bereicherung ermöglichen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Begrenzung auf den tatsächlich entstandenen Aufwand
- Berücksichtigung weiterer Kostenträger
- Abstimmung bei mehreren Versicherungsverträgen
- Bedeutung von Beihilfe- und Erstattungsansprüchen
- Offenlegung paralleler Leistungsansprüche
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Auch bei mehreren Anspruchsgrundlagen darf die Gesamterstattung den erstattungsfähigen Aufwand nicht übersteigen.