Was regelt § 199 VVG?
Bei Beamten und anderen Beihilfeberechtigten muss der private Versicherungsschutz zur jeweiligen Beihilfe paßen. Paragraph 199 VVG erleichtert die bedarfsgerechte Anpaßung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Anpaßung bei Veränderung des Beihilfeanspruchs
- Anpaßung an einen geänderten Beihilfebemeßungßatz
- Begrenzung auf den erforderlichen Versicherungsschutz
- Bedeutung gesetzlicher Antragsfristen
- Schutz vor unnötigen Versicherungslücken
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die Vorschrift sorgt dafür, dass Beihilfe und PKV-Leistung weiterhin sinnvoll ineinandergreifen.