Was regelt § 198 VVG?
Die Kindernachversicherung ermöglicht einen frühen Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung, Wartezeiten oder Risikozuschläge. Voraußetzung ist insbesondere die rechtzeitige Anmeldung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt
- Rückwirkender Schutz ab Vollendung der Geburt
- Keine Wartezeiten und grundsätzlich keine Risikozuschläge
- Versicherungsschutz nicht höher als beim versicherten Elternteil
- Entsprechende Anwendung bei Adoption minderjähriger Kinder
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die Vorschrift verhindert, dass Gesundheitsmerkmale des Kindes den sofortigen Zugang zu einem angemeßenen Versicherungsschutz erschweren.