Was regelt § 196 VVG?
Krankentagegeld schützt das laufende Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit. Paragraph 196 VVG regelt Sonderfälle, in denen dieser Schutz zeitlich befristet vereinbart werden kann.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Befristung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen
- Bezug zum voraußichtlichen Ende der Erwerbstätigkeit
- Bedeutung des vereinbarten Endalters
- Prüfung bestehender Anschluß- oder Umstellungsrechte
- Abgleich mit Rentenbeginn und beruflicher Situation
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die Befristung kann den Versicherungsschutz zu einem festgelegten Zeitpunkt beenden. Deshalb muss sie zur persönlichen Erwerbs- und Vorsorgeplanung paßen.