Was regelt § 194 VVG?
Das VVG enthält allgemeine Regeln für viele Versicherungsarten. Paragraph 194 VVG legt fest, welche dieser Vorschriften in der Krankenversicherung gelten und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Anwendung bestimmter Regeln der Schadensversicherung
- Außchluß einzelner allgemeiner Vorschriften für die Krankenversicherung
- Besondere Fristen bei vorvertraglichen Anzeigepflichten
- Übergang bestimmter Rückforderungsansprüche
- Besonderheiten bei der Empfangsberechtigung für Versicherungsleistungen
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die Vorschrift ist eine gesetzliche Verweisungsnorm. Sie zeigt, dass PKV-Fragen nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mehrerer VVG-Regelungen beurteilt werden müßen.