Was regelt § 193 VVG?
In der privaten Krankenversicherung kann der Vertrag für eine andere Person abgeschloßen sein, etwa für Kinder oder Familienangehörige. Paragraph 193 VVG ordnet Rechte, Pflichten und grundlegende Anforderungen an den Versicherungsschutz.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Unterscheidung zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person
- Grundsätzlicher Anspruch der versicherten Person auf vereinbarte Leistungen
- Bedeutung eines ausreichenden Krankheitskostenschutzes
- Besonderheiten bei substitutiver Krankenversicherung
- Schutz vor daürhaft fehlendem Krankenversicherungßchutz
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die versicherte Person steht im Mittelpunkt des medizinischen Versicherungsschutzes, während der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Versicherers ist.