Was regelt § 192 VVG?
Paragraph 192 VVG bildet den gesetzlichen Ausgangspunkt für die Leistungen der privaten Krankenversicherung. Entscheidend bleibt, welche Leistungen im konkreten Tarif und in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurden.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Erstattung vereinbarter Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen
- Vereinbarte Leistungen bei stationärer, ambulanter und zahnärztlicher Behandlung
- Mögliche Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldleistungen
- Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung
- Maßgeblichkeit der tariflichen Versicherungsbedingungen
Warum die individuelle Prüfung wichtig ist
Die Vorschrift schafft den gesetzlichen Rahmen. Ob und in welcher Höhe eine Leistung besteht, ergibt sich jedoch erst aus dem Zusammenspiel von Gesetz, Tarif und Versicherungsbedingungen.